Medizinstrafrecht

 
  • Die strafrechtlichen Risiken ärztlicher Tätigkeit sind den meisten Medizinern bestens bekannt. Ein Ermittlungsverfahren wird häufig aufgrund eines Behandlungs-, Aufklärungs- oder Organisationsfehlers eingeleitet. Solche Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung werden immer häufiger, insbesondere auch, weil Sie eine etwaigen Schadensersatzklage gegen den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus bzw. dessen Träger vorbereiten sollen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sollen in diesen Fällen den Sachvortrag im Zivilrecht vorbereiten. Die Verurteilung wegen eines Delikts in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit kann zum Verlust der Approbation führen und ist daher stets ernst zu nehmen. Häufig verfügen die Ärzte oder die Krankenhäuser auch über entsprechende Rechtschutzversicherungen, welche die Kosten der Strafverteidigung übernehmen.

    In den Themenkomplex des Medizinstrafrechts sind auch die Fälle des Abrechnungsbetrugs. Je nach Höhe der vorgeworfenen Schadenssumme drohen hier auch mehrjährige Freiheitsstrafen. Nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie ist auch der Vorwurf des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse häufig. Die Zahl der gefälschten Impfpässe und der falschen ärztlichen Atteste hat jedoch seither stark zu genommen. Die ausgeurteilten Strafen in solchen Fällen sind vergleichsweise hoch. Auch hier droht im Falle einer Verurteilung der Entzug der Approbation, sodass die frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers empfehlenswert ist.

  • Die Zahl der Dopingfälle nimmt stetig zu. Insbesondere der Fitnessboom, der in Deutschland und Europa zu einer hohen Zahl an Kraftsportbegeisterten führte, hat zur Folge, dass auch im Amateurbereich leistungssteigernde Substanzen vermehrt eingenommen werden. Zwar ist die Zahl der Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren nicht signifikant angestiegen, gleichwohl sind die Strafen vor dem Hintergrund, dass es sich im Wesentlichen um ein reines Selbstschädigungsdelikt handelt, nicht selten hoch.

    Das Recht der Arzneimittel ist ein stark reglementierter Rechtsbereich. Die Anzahl der Verstöße, die strafbewährt sind, hat in den letzten Jahren durch eine Vielzahl an Gesetzesänderungen zugenommen. Verstöße die früher als Ordnungswidrigkeit geahndet wurden, werden nun häufig als Straftat verfolgt. Sollte es zu einer Verurteilung aufgrund einer Straftat kommen, droht dem Apotheker der Verlust der Approbation. Auch die handelnden Personen bei Herstellern und Händlern oder die Betreiber einer „Internetapotheke“ können hier in den Beschuldigtenstatus rücken.