Notfallkoffer

4 goldene Regeln im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden

Wir haben Ihnen vier “goldene” Regeln zusammengefasst, welche Sie immer beachten sollten, wenn Ihnen Strafverfolgung droht. Diese Regeln gelten unabhängig von der Frage, ob Sie schuldig oder unschuldig sind.

Die Regeln sind immer zu beachten. Ausnahmen gibt es nicht.

Regel 1

Schweigen

Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, wenn die Polizei Sie zu einem Sachverhalt befragen möchte. Das heißt: Keine Aussage. Auch keine „harmlosen“ Gespräche mit Polizisten.

Die Polizei belehrt nicht immer richtig: Es kann sein, dass Sie schon längst den Status eines Beschuldigten haben ohne dass man Ihnen dies eröffnet hat.

Regel 2

Strafverteidiger anrufen

Informieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt. Bestehen Sie auch bei einer vorläufigen Festnahme auf einen sofortigen Anruf.

Unsere Nummer finden die Polizisten im Zweifel im Internet - drängen Sie auf Ihr Recht. Lassen Sie sich keinesfalls von Aussagen verunsichern wie „wer unschuldig ist, braucht keinen Anwalt“.

Auch bei einer Hausdurchsuchung oder der Durchsuchung von Geschäftsräumen ist Eile geboten: Sie sollten sofort einen Anwalt kontaktieren. Alle beschlagnahmten Sachen müssen in das sog. “Sicherstellungsprotokoll” aufgenommen werden. Verweigern Sie ohne Ihren Anwalt die Unterschrift.

Regel 3

Nie alleine

Gehen Sie niemals alleine zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung. 

Regel 4

Ihr Telefon ist eine Gefahr

Denken Sie daran, dass jedes Telefon und jedes Telefonat abgehört werden kann.