Strafverteidigung

Ein Ermittlungsverfahren bedeutet für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung. Bei der intensivsten Maßnahme der Ermittlungsbehörden, der Untersuchungshaft, handelt es sich um einen massiven Einschnitt in das bisherige Leben mit erheblichen beruflichen und privaten Konsequenzen.

In dieser Krisensituation verstehen wir uns nicht nur als Strafverteidiger, sondern auch als Kommunikationspartner für das berufliche und private Umfeld. Dazu zählt auch der professionelle Umgang mit den Medien, die zunehmend durch die Strafverfolgungsbehörden instrumentalisiert werden und häufig schon sehr früh im Verfahren präsent sind.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist neben einer umfangreichen Erfahrung immer Kenntnis der aktuellen Gesetzesänderungen, der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den einschlägigen Normen sowie eine konsequente Anwendung der Strafprozessordnung (StPO). Mit unserer Spezialisierung im Strafrecht besitzen wir dieses „know-how“ und setzen es für unsere Mandanten ein. Als Fachanwälte für Strafrecht sind wir überdies auch zu jährlichen Fortbildungen verpflichtet.