Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wirtschaftsstrafecht umfasst alle Delikte aus dem Bereich des Wirtschaftslebens. Häufig werden auch die Begriffe Wirtschaftskriminalität und white collar crime genutzt.

Die Komplexität der Fälle ergibt sich insbesondere auch aus den hochspeziellen Regelungen, denen Wirtschaftsakteuere unterliegen. Unsere Rechtsanwälte haben neben dem Studium der Rechtswissenschaften auch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit bilanz- und steuerrechtlichem Schwerpunkt an einer der weltweit führenden Universitäten für BWL, der Universität Mannheim, absolviert. Sie sind daher bestens qualifiziert für

  • Individualverteidigung von Führungskräften,

  • Verteidigung von Unternehmen,

  • Compliance,

  • Interne Ermittlungen,

  • Tätigkeit als Ombudsmann,

  • Strafanzeigen und

  • Rechtsgutachten

auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Die Vorwürfe sind vielfältig:

  • Betrug

  • Falschbilanzierung

  • Geldwäsche

  • Insiderhandel

  • Insolvenzdelikte

  • Konkurrenzausspähung

  • Wirtschaftsspionage

  • Korruption

  • Produktpiraterie

  • Prospektbetrug

  • Cum Ex-Geschäfte

  • Umsatzsteuerkarusselle

  • Subventionsbetrug

  • Unterschlagung

  • Untreue

In § 74c GVG wird in Wirtschaftsstrafverfahren, die vor dem Landgericht angeklagt werden, die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer begründet. Unsere Rechtsanwälte haben große Erfahrung in der Verteidigung vor Wirtschaftsstrafkammern.

 
  • Auch im sogenannten Arbeitsstrafrecht ist eine Vielzahl an Vorwürfen denkbar. Der Kreis der Delikte umfasst insbesondere das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Schwarzarbeit, die illegale Beschäftigung von Ausländern und illegale Arbeitnehmerüberlassung. Häufig wird parallel dazu der Vorwurf der Lohnsteuerhinterziehung erhoben.

  • Spätestens seit dem „WireCard-Skandal“ ist auch das Bilanzstrafrecht einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Von Bilanzstrafrecht spricht man dann, wenn die Bilanzen von bilanzierungsverpflichteten Unternehmen gefälscht worden sein sollen und die Strafverfolgungsbehörden diesen Tatvorwurf erheben.

    Da im Bilanzstrafrecht besondere Kenntnisse auch von bilanzrechtlichen Spezialfragen, die in der Regel ohne die besondere Situation des Strafverfahrens von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Fachanwälten für Steuerrecht bearbeitet werden, arbeiten wir hier eng mit solchen Experten zusammen. Sollten Sie oder das Unternehmen, für das Sie tätig waren, durch eine D&O-Versicherung versichert sein, so werden auch die Kosten von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Fachanwälten für Steuerrecht, welche die Verteidigung unterstützen, von dieser Versicherung bezahlt. Unsere umfassende betriebswirtschaftliche Qualifikation im Rahmen der Ausbildung an der Universität Mannheim ist hierbei hilfreich, um mit den Steuerberatern, den Wirtschaftsprüfern oder den im Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwaltskollegen zusammenzuarbeiten.

  • Strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Bereich des Insolvenzstrafrechts sind häufig, da jede Insolvenzakte auf einen Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung geprüft wird. Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist daher hoch. Insbesondere dem Geschäftsführer, der für den Bestand seines Unternehmens kämpft und das Unternehmen eine längere Zeit durch eine angespannte finanzielle Situation führt, droht häufig die Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens. Wesentliches Kriterium für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens ist der Verstoß gegen die Frist aus § 15a Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO). In insolvenzstrafrechtlichen Fällen ist es ratsam, sich bereits früh durch einen versierten Strafverteidiger beraten zu lassen. Hierbei darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass in vielen Fällen bei einer Verurteilung durch das Gericht auch berufsrechtliche Konsequenzen drohen.

  • Der im Unternehmensstrafrecht tätige Strafverteidiger ist nach Einleitung und Bekanntgabe der Ermittlungen häufig erstmal bei den Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden tätig. Hier stellt er die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen sicher und führt erforderlichenfalls gerichtliche Beschlüsse herbei, beispielweise wenn wichtige Gegenstände, die zur Weiterführung des Betriebs erforderlich sind, sichergestellt werden.

    Die Geldbußen nach § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) können bis zu 10 Millionen Euro betragen und das Unternehmen stark belasten. Genauso belastend können die Maßnahmen der Vermögensabschöpfung sein.

    Die Interessen des Unternehmens gilt es ebenso zu wahren, wie die Interessen der beschuldigten Einzelpersonen. Unsere Kanzlei arbeitet hier mit einer Vielzahl an Strafverteidigerkollegen zusammen, sodass eine erfolgreiche Vertretung auch dann sichergestellt ist, wenn eine Vielzahl an Betroffener beschuldigt wird.

  • Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche Umweltsünder nehmen zu. Das Strafrecht ist insoweit häufig auch Spiegelbild gesellschaftlichen Wandels. Die strafrechtlichen Reglungen dieses Rechtsgebiets befinden sich dabei häufig in einer Vielzahl von Spezialgesetzen; nicht selten sind auch aufgrund der engen Verzahnung mit dem Verwaltungsrecht. Häufig sind auch europarechtliche Fragestellungen zu erörtern. Auch hier ein frühes Tätigwerden und eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft hilfreich und angezeigt. Unsere Rechtsanwälte arbeiten auch hier bei Bedarf mit erfahrenen Verwaltungsrechtlern zusammen, die bei (verwaltungs-)rechtlichen Vorfragen die Verteidigung unterstützen können.

  • Verstöße gegen das Urheberrecht und das Markenrecht treten mit der zunehmenden Globalisierung immer häufiger auf. Die Tätigkeitsfelder sind hier vielfältig. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu diesen Themen, erstellten Strafanzeigen gegen die handelnden Personen, welche das jeweilige Recht verletzt haben sollen, und verteidigen auch (ehemalige) Mitarbeiter, denen derartige Verstöße vorgeworfen werden.

  • Das Steuerstrafrecht ist eine Rechtsmaterie, welche durch immer neue Steuergesetze zunehmen komplizierter wird. Die Komplexität steigert sich weiter durch die stetig wachsende Zahl an internationaler, also grenzüberschreitender, Sachverhalte. Dem Staat entstehen durch unrichtige Steuererklärungen oder -anmeldungen Schäden in Milliardenhöhe. Es ist daher nachvollziehbar, dass der staatliche Ermittlungseifer in diesem Rechtsgebiet besonders hoch ist.

    Die Rechtsanwälte unsere Kanzlei sind aufgrund ihrer umfassenden steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Zusatzausbildung für die Verteidigung in derartigen Strafverfahren besonders spezialisiert.