Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wirtschaftsstrafecht umfasst alle Delikte aus dem Bereich des Wirtschaftslebens. Häufig werden auch die Begriffe Wirtschaftskriminalität und white collar crime genutzt.

Die Komplexität der Fälle ergibt sich insbesondere auch aus den hochspeziellen Regelungen, denen Wirtschaftsakteuere unterliegen. Unsere Rechtsanwälte haben neben dem Studium der Rechtswissenschaften auch ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit bilanz- und steuerrechtlichem Schwerpunkt an einer der weltweit führenden Universitäten für BWL, der Universität Mannheim, absolviert. Sie sind daher bestens qualifiziert für

  • Individualverteidigung von Führungskräften,

  • Verteidigung von Unternehmen,

  • Compliance,

  • Interne Ermittlungen,

  • Tätigkeit als Ombudsmann,

  • Strafanzeigen und

  • Rechtsgutachten

auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Die Vorwürfe sind vielfältig:

  • Betrug

  • Falschbilanzierung

  • Geldwäsche

  • Insiderhandel

  • Insolvenzdelikte

  • Konkurrenzausspähung

  • Wirtschaftsspionage

  • Korruption

  • Produktpiraterie

  • Prospektbetrug

  • Cum Ex-Geschäfte

  • Umsatzsteuerkarusselle

  • Subventionsbetrug

  • Unterschlagung

  • Untreue

In § 74c GVG wird in Wirtschaftsstrafverfahren, die vor dem Landgericht angeklagt werden, die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer begründet. Unsere Rechtsanwälte haben große Erfahrung in der Verteidigung vor Wirtschaftsstrafkammern.