Revision

Die Revisionsinstanz ist die letzte ordentliche Instanz in Strafverfahren. Das Erstellen einer Revision ist eine juristisch anspruchsvolle und zeitintensive Tätigkeit. Sie erfordert eine herausragende Kenntnis der Strafprozessordnung und des materiellen Strafrechts. Die Erfolgsquoten einer Revision liegen im einstelligen Bereich. Die wenigsten Rechtsanwälte erreichen hier eine höhere Quote. Unsere Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für Strafrecht für das Verfassen einer Revisionsbegründungsschrift in besonderer Weise befähigt und können auf eine überdurchschnittliche Erfolgsquote verweisen.